fehlende Ernsthaftigkeit

Freitag, B.N. Warum kann einer, der seinen drehbuchreifen Abgang mit dem größtmöglichen Schaden und den nachhaltig wirksamsten Spielchen und Grausamkeiten, die er nur ersinnen konnte, inszeniert hat, auch drei Jahre danach einfach NICHT LOSLASSEN?

Das ist ein Rätsel, mit dem sich vor allem mein bedauernswerter Anwalt beschäftigen muss:

“In vorgezeichneter Angelegenheit sollten wir tatsächlich nicht versuchen, durch meines Erachtens nicht haltbare rechnerische Spielereien eine doch naheliegende Einigung der Parteien zu verhindern.”
“Es ist nicht einzusehen, weshalb der Urlaub Ihrer Sekretärin die ganze Angelegenheit nun noch einmal verzögern sollte. Dies dürfte nicht im Interesse Ihres Mandanten liegen.”
“Ich möchte doch im Interesse der Parteien auf Ernsthaftigkeit drängen!”

Ja, je länger ich darüber nachdenke, desto mehr scheint sie mir überhaupt das Problem zu sein: Die fehlende Ernsthaftigkeit …