Dienstag, B.N. Schon wieder eine tote Zeugin im NSU-Fall, das lässt einen doch bestürzt und mit erheblichen Zweifeln an unserem Rechtsstaat zurück. Mich jedenfalls.
Gestern wurde in den Nachrichten bekannt, dass die 20-Jährige überraschend gestorben sei. Sie hatte vor dem Stuttgarter NSU-Untersuchungsausschuss zum Tod der in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter ausgesagt. Die Sitzung war nichtöffentlich, weil die Zeugin sich bedroht gefühlt hatte.
Nun ist sie tot. Genau wie ihr Exfreund Florian H., der 2013 ebenfalls unter rätselhaften Umständen gestorben ist. Auch er sollte zum Fall Kieswetter aussagen.
Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis, so Polizei und Staatsanwaltschaft, sei die junge Frau, die aus Kraichtal bei Karlsruhe stammt, an einer Lungenembolie gestorben. Ein Fremdverschulden sei auszuschließen. Dennoch werde untersucht, ob sie womöglich vergiftet worden sei. Das leuchtet, allein angesichts dieser Widersprüchlichkeit, ein. Nach Auskunft eines von mir befragten namhaften Arztes für Chirurgie und Phlebologie komme es äußerst selten vor, dass eine 20-Jährige an Lungenembolie stirbt. Zudem gehe einer Lungenembolie immer etwas voraus, das sie auslöst. Man bekomme sie nicht einfach so.
Tatsächlich ist etwas vorausgegangen: Die junge Frau hatte am vergangenen Dienstag einen Motorradunfall. Beim Motocross-Training ist sie mit der Maschine ihres Lebensgefährten zu Fall gekommen. Dabei hat sie sich am Knie verletzt. Trotz einer Thromboseversorgung bei zwei Arztbesuchen am Dienstag und Donnerstag der vergangenen Woche habe diese Verletzung letztlich eine Verstopfung eines Blutgefäßes der Lunge ausgelöst, fassen die Ermittler ihre Erkenntnisse zusammen und stützen sich damit auf das vorläufige Untersuchungsergebnis der Universität Heidelberg vom Sonntag, den 29.03.2015.
Seltsamerweise hatte direkt am Tag vor dem Motorradunfall der jungen Kraichtalerin die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt gegeben, die Ermittlungen zum Tod ihres Exfreundes Florian H. neu aufzurollen. Ein Verschwörungstheoretiker, wer da einen Zusammenhang erkennt?
Florian H., ein ehemaliger Neonazi, verbrannte im September 2013 in seinem Auto, exakt an dem Tag, an dem er zum NSU und zum Mord an Michèle Kiesewetter aussagen sollte. Am 16. September 2013 wurde sein ausgebrannter Wagen auf dem Cannstatter Wasen gefunden. Laut Ermittlung soll der 21-Jährige Suizid begangen haben. Die Familie von Florian H. hat daran erhebliche Zweifel. Unterstützt werden diese von geradezu verblüffenden Ermittlungspannen. So hat die Schwester (!) von Florian H. in dem Auto mehrere Gegenstände gefunden, die von der Polizei übersehen worden waren – Handys, Waffen und den Autoschlüssel.
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, der SPD-Politiker Wolfgang Drexler, meinte laut Spiegel-online (18.03.15, Artikel von Jan Friedmann), es sei ja immer ein “großes Mysterium” gewesen, wo der Autoschlüssel abgeblieben sei. Dabei lag er stark verrust und eingeklemmt hinter dem Rücksitz. Der Untersuchungsausschuss “NSU – Rechtsterrorismus Baden-Württemberg” offenbarte jetzt das ganze Ausmaß des polizeilichen Versagens. Im dem ausgebrannten Autowrack lagen nach eineinhalb Jahren immer noch: Eine Machete, eine Pistole, ein Feuerzeug, zwei Mobiltelefone, der Deckel eines Tankkanisters und Tablettenhüllen des Schmerzmittels Buscopan.
All das, es sei noch einmal wiederholt, von Florian H.’s Schwester gefunden. Sie konnte es mit der Suche ja auch genau nehmen, denn Florian H.’s Familie hatte das Autowrack vor der Verschrottung durch die Ermittlungsbehörde bewahrt und es die ganze Zeit bei Freunden untergestellt. Die Ermittlungsbehörde hatte kein Interesse mehr daran.
Jetzt ist das Erstaunen groß. Wie kann das sein, dass die Polizei diese wichtigen Gegenstände nicht gefunden hat? Dass sie erst jetzt auftauchen? Nach der zupackenden Aktion der Schwester? Die an den Suizid nicht glauben mochte, während die Polizei offenbar nur in diese eine Richtung ermittelt hat.
Und das, obwohl – oder gerade weil? – die Polizei wusste, mit wem sie es hier zu tun hatte. Florian H. kannte nach eigener Aussage die Umstände, unter denen Michèle Kiesewetter getötet worden ist, er soll gewusst haben, wer ihr Mörder war. Die Familie von Florian H. ist überzeugt, ihr Sohn sei nach seinem Ausstieg aus dem rechtsradikalen Umfeld wegen seines Insiderwissen von der rechten Szene unter Druck gesetzt und womöglich umgebracht worden.
Ab April werden neue Zeugen geladen, darunter der Leiter der Abteilung Staatsschutz des Polizeipräsidiums Heilbronn. Und “Matze”. Auf diesen Zeugen setzen die Behörden, denn er soll der geheimnisvollen Neoschutzstaffel (NSS) angehört haben, von der Florian H. gesprochen hat und die eventuell eine den NSU unterstützende Rolle bei der Ermordung von Kieswetter gespielt haben soll.
Ich hoffe bloß nicht, dass wir uns im April in den Nachrichtensendungen anhören müssen, “Matze” sei direkt vor seiner Anhörung überraschend verstorben – an einem Unfall oder einem Erstickungsanfall oder an einer Zuckerkrankheit.
So wie der dritte Tote in Sachen NSU-Aufklärung: Thomas R., Deckname “Corelli”. Der starb am 7. April 2014 in Paderborn. Verfassungsschützer fanden den enttarnten V-Mann tot in seiner Wohnung. Offizielle Todesursache: Eine bis dahin unerkannte (!) Diabetes. Auch hier waren sich die Ermittler sehr schnell einig: Ein Fremdverschulden sei auszuschließen (s. Westpol, 01.02.2015; Dominik Reinle).
Fast 15 Jahre lang hat der V-Mann unter dem Decknamen “Corelli” für den Bundesverfassungsschutz gearbeitet. Nach seiner Enttarnung im Zuge der NSU-Ermittlungen kam er 2012 in ein Zeugenschutzprogramm. Geholfen hat es ihm nicht. Neben vielen anderen V-Männern hat er das BfV über die Umtriebe des NSU informiert und damit angeblich viel Geld verdient. Seine Daten fanden sich in der Telefonliste von Uwe Mundlos, das heißt, er muss dem Trio ziemlich nahe gestanden sein.
Am Montag, den 02.02.2015 wollte laut WESTPOL der Innenausschuss des Bundestages die Akten zu “Corellis” Tod, das medizinische Gutachten, einsehen. Sie liegen bei der Staatsanwaltschaft Paderborn.
“Die Todesumstände sind einigermaßen ungewöhnlich”, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), zu WESTPOL. “Es steht auch noch nicht einmal der genaue Zeitpunkt des Todes fest.” Das werfe Fragen auf: “Handelt es sich um einen natürlichen Tod oder ist Fremdeinwirkung nicht doch wahrscheinlich? Wie ist er zu Tode gekommen? Welche Möglichkeiten gibt es?”
Doch NRW-Justizminsiter Kutschaty lehnte dies ab. Er schob Einwände der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vor. Die jedoch war laut WESTPOL noch im Herbst 2014 durchaus bereit zur Herausgabe der Akten. Was hat das zu bedeuten? Kutschaty selbst wollte WESTPOL kein Interview dazu geben.
Wer wundert sich da noch, wenn der Eindruck der Vertuschung entsteht? Bosbach: ”Ich fürchte, solange Akteneinsicht dem Ausschuss verweigert wird, werden die bekannten Theorien, die Verschwörungstheorien, weiter Nahrung bekommen.“
Nicht erst seit den jüngsten Ereignissen stellen sich noch weitere Fragen: Wem nützen die V-Leute eigentlich? Thomas R. galt als einer der führenden Männer der rechtsradikalen Szene Sachsen-Anhalts. Zur gleichen Zeit gab er sein Wissen an die Behörde weiter. Mit welchem Ergebnis? Wem war damit geholfen?
In einem Geheimdokument des BKA aus dem Jahr 1997, das dem SPIEGEL vorliegt, kritisierten die Kriminalsten den Umgang mit den rechten V-Leuten. Kern ihrer Aussage war damals schon: Die Spitzel wirkten als Brandstifter und schaukelten sich gegenseitig hoch. Der Verfassungsschutz bekämpfe die Neonazis nicht entschieden, sondern er schütze sie. Die Informanten seien so, wie die Dienste sie führten, kein Teil der Lösung, sondern ein Teil des Problems (Spiegel-online 14,04,14 von Jörg Diehl). Werden hier also Steuern für Gehälter von Typen verschleudert, die ihre hirnrissige Einstellung zum Beruf gemacht haben und durch deren Aktivität die Szene eher ausgebaut als eingedämmt wird?
Wofür brauchen wir Geheimdienste, wenn sie einen politischen Skandal vereiteln, statt ihn aufzuklären?, kommentiert ein “Wutbürger” auf der WESTPOL-Seite. Sind die Geheimdienste etwa nicht dem Recht und unserer Verfassung verpflichtet?
Der Tod von Zeugen, egal ob Aussteiger oder Aktive der Szene, macht bestürzt – und dann geht man zur Tagesordnung über. Seltsam teilnahmslos verkünden die Medien die betreffenden Neuigkeiten. Und immer folgt das Ausscheiden von Fremdverschulden unmittelbar auf die Todesnachricht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz scheint genug von ihnen zu haben, und unser Mitleid hält sich in Grenzen. Wieso eigentlich? Verdienen Zwanzigjährige, die falsch abgebogen sind und sich strafbar gemacht haben, oder die etwas wissen, was sie besser nicht wissen sollten, den Tod? Und was ist mit Michéle Kiesewetter? Im Unterschied zu den anderen Toten hatte sie niemals Kontakt zur rechten Szene, sondern war eine Vertreterin des Staates.
Einige ihrer Kollegen sollen zeitweise Mitglieder des Ku-Klux-Klans gewesen sein. Mit was für Behörden haben wir es eigentlich zu tun? Inwieweit sind Justiz, Polizei, Verfassungsschutz und Geheimdienste von rechtslastigem oder nationalistischem Personal durchsetzt? Oder ist das jetzt schon wieder verschwörungstheoretischer Unsinn?
Wieso ist die Aufklärung der Causa Kiesewetter mit solchen Schwierigkeiten verbunden? Warum konnten Verfassungsschutz und BKA dem NSU nicht viel früher auf die Schliche kommen angesichts des dichten Netzes von V-Leuten? Wussten die Behörden mehr über den NSU als sie vorgeben? Wieso sterben die Zeugen wie die Fliegen, obwohl sie sagen, dass sie Angst haben? Werden sie ausreichend geschützt? Oder sind sie nützlicher, wenn sie nicht mehr reden können?
In der Sache der toten Zeugin warnt Wolfgang Drexler vor Spekulationen. Der Tod der 20-Jährigen könne mehrere Ursachen haben. Wir dürfen gespannt sein, welche Ursache uns die Sicherheitsbehörden nach gründlicher Obduktion und intensiver Aufklärung präsentieren. Ein dritter unaufgeklärter Tod ist nicht hinzunehmen.