Donnerstag. Die dreieinhalb Stunden in der Oberbehörde hätte ich mir sparen können. Eine behördliche Entscheidung rückgängig zu machen, kommt so selten vor wie Schnee im August, nämlich nie. Widerspruch zwecklos. Hilfe von Dritten wirkungslos. Selbst die Tatsache, dass der Oberbehördenobermacker deine Sichtweise teilt, dass er dich sogar nett findet und alles mögliche über dich und deine berufl. Aktivitäten weiß, bringt dir gar nichts.
Ihm seien die Hände gebunden.
Von wem?
Vom Ministerium!
Ah, ja …